Wir sind für die Durchführung von Revisionen für kleinere Unternehmen im Sinne von Art. 1064 Abs. 1 PGR berechtigt.
Kompetente und zeitgerechte Überprüfung Ihrer Jahresrechnung
Gerade weil wir auf Buchhaltung spezialisiert sind, kennen wir die komplexen Anforderungen kleinerer Unternehmen sehr gut. Wir verfolgen einen praxis- und kundenorientierten Prüfungsansatz.
Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir geben Ihnen gerne nähere Auskünfte über unsere Leistungen und freuen uns, Sie in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen.